Mit unseren individuellen Lösungen einfach und sicher in die eigenen vier Wände.
VR-Wohnungsbaufinanzierung
kompetente und maßgeschneiderte Finanzierung für Bauen und Wohnen
Sie planen Ihr neues Haus oder eine Modernisierung sorgfältig und gründlich - dies ist auch für den Aufbau Ihrer Finanzierung notwendig. Unsere Baufinanzierungsspezialisten unterstützen Sie dabei zuverlässig und kompetent!
Günstige Zinsen - flexible Tilgung
Günstige Zinsen
Mit unserer individuell zugeschnittenen VR-Wohnungsbaufinanzierung können Sie langfristig planen und bleiben dennoch flexibel. Auf der Grundlage einer soliden Finanzplanung strukturieren wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern die einzelnen Finanzierungsbausteine.
Wir vereinbaren mit Ihnen Sollzinsbindungen für einen Zeitraum von 5 bis zu 30 Jahren. So sind Sie vor Sollzinsänderungen geschützt und können mit festen Raten in Ihrem Haushaltsbudget rechnen.
Flexible Tilgung
Wir räumen Ihnen kostenfrei Sondertilgungsmöglichkeiten ein - somit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Darlehen auch vorfristig zu tilgen. Sie können bis zu 10 % Sondertilgungen kostenfrei leisten.
Ihr Einkommen steigt oder eine Erbschaft steht an – plötzlich möchten Sie Ihr Baufinanzierungsdarlehen schneller tilgen: kein Problem!
Sie können Ihre Tilgungsrate drei mal zwischen 1 und 5 % p. a. variabel (bezogen auf den Ursprungsdarlehensbetrag) festlegen. Damit passen Sie Ihre Kreditraten immer Ihren aktuellen Anforderungen an.
Der Nachwuchs kommt
Die Familie wächst – ob geplant oder überraschend, die finanzielle Situation der Familie wird sich verändern.
Wir unterstützen Sie: bei der Geburt eines Kindes können Sie bis maximal 3 Jahre die Tilgung Ihrer VR-Wohnungsbaufinanzierung aussetzen. Ihr Haushaltbudget wird somit entlastet.
Problem Arbeitslosigkeit
Nicht immer läuft alles nach Wunsch. Durch den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes könnte sich einmal ein finanzieller Engpass ergeben.
In einem vertrauensvollen Gespräch lassen sich sinnvolle Lösungen finden.
Sicherheit und Kontinuität
Wir schockieren unsere Kunden nicht mit Verkäufen unserer Kredite an Finanzinvestoren. Garantiert!
Wir verkaufen vertragsgemäß bediente Kredite nicht ohne Zustimmung des Kreditnehmers. Dieses Versprechen geben wir Ihnen ohne zusätzliche Kosten für Sie ab, denn dies entspricht unserem Verständnis fairer Partnerschaft. Alles andere halten wir für einen Bruch des Vertrauensverhältnisses.
Wir übernehmen Verantwortung: für unsere Mitglieder, für unsere Kunden, für die Region. Wir wissen, dass persönliche Ansprechpartner und ein auf Dauer angelegtes Vertrauensverhältnis wichtiger sind als scheinbar günstige Angebote. Kann ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, bemühen wir uns gemeinsam mit ihm um einvernehmliche Lösungen.
Anschlussfinanzierung
Wenn Sie mit Ihrer Baufinanzierung zu uns wechseln möchten, übernehmen wir die anteiligen Kosten für die Grundschuld-Umschreibung. Selbstverständlich berechnen wir keine Bearbeitungsgebühren. Holen Sie sich Ihr persönliches Angebot bei uns ein!
Wiederauszahlung
Mit unserer flexiblen VR-Wohnungsbaufinanzierung können Sie sich bereits geleistete Sondertilgungen wieder auszahlen lassen - bis zu dreimal im Zinsbindungszeitraum. Das sichert Ihnen neue finanzielle Spielräume. Somit können sie völlig unkompliziert, ohne Extra-Kosten schnell reagieren, wenn Sie renovieren wollen, eine Reparatur ansteht oder andere Anschaffungen geplant sind.
Häufige Fragen zum Annuitätendarlehen
Haus oder Wohnung
Die Entscheidung zwischen einem Haus oder einer Wohnung hängt vor allem von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ein Haus gewährt mehr Freiraum, bringt aber auch eine Menge Arbeit mit sich. Der Pflegeaufwand für eine Wohnung ist zwar geringer als für ein Haus, doch dafür müssen Sie sich in der Regel mit einer Eigentümergemeinschaft arrangieren.
Stadt oder Land
Familie und Beruf haben meist Einfluss auf die Entscheidung darüber, ob Sie lieber in der Stadt oder auf dem Land wohnen möchten.
Neubau oder gebrauchte Immobilie
Gebrauchte Immobilien sind zwar oft preisgünstiger als Neubauten, doch sind hier häufig noch Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Vor dem Kauf überprüft am besten ein Experte die Bausubstanz auf versteckte Mängel. Lassen Sie sich zudem bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie Protokolle der Eigentümerversammlungen und Handwerkerrechnungen der vergangenen Jahre zeigen, um den Zustand der Immobilie besser bewerten zu können.
Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen:
- Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
- Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
- Liegenschaftskataster: Wie sind die Grundstücksgrenzen?
- Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?
Ein Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Er überprüft die Einträge im Grundbuch und bereitet den Kaufvertrag vor. Lassen Sie diesen vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen, damit eventuell vor der Übergabe der Immobilie zu beseitigende Mängel festgehalten werden. Bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung. Diese schützt Sie vor nachträglichen, nicht abgesprochenen Änderungen. Erst nach erfolgter Eintragung sind Sie der neue Eigentümer.
Besichtigen Sie nach Plan:
- Lassen Sie sich vor der Besichtigung den Grundriss zuschicken.
- Notieren Sie sich, was Sie untersuchen und welche Fragen Sie dem Verkäufer stellen wollen.
- Gehen Sie strukturiert vor, zum Beispiel von außen nach innen und vom Keller zum Dachstuhl.
- Denken Sie bei Eigentumswohnungen auch an das gemeinschaftliche Eigentum wie Tiefgarage oder Vorgarten.
- Lassen Sie sich den Gebäude-Energieausweis zeigen.
Funktion des Energieausweises
Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen.
Pflicht zum Energieausweis
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern seit 2008 einen Energieausweis vorlegen müssen. Seit Juli 2009 müssen alle Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen.
Zwei Varianten des Energieausweises
- Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
- Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre
Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.
Gültigkeit und Kosten
Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.
Es ist für alle Beteiligten immer einfacher, wenn Sie bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben. Idealerweise haben Sie von den folgenden Unterlagen bereits Kopien erstellt, die Sie Ihrem Berater aushändigen können.
- Kopie des Kaufvertrags (falls schon möglich) und Angaben zum Objekt
- Grundbuchauszug, Verkehrswertschätzung, Lageplan
- Baugenehmigung, Baupläne und -beschreibung, Verträge mit Architekten bzw. Handwerkern etc.
- Fotos vom Objekt
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Die letzte vorliegende Steuererklärung bzw. den letzten vorliegenden Steuerbescheid
- Eigenmittelnachweis bzw. Vermögensaufstellung, zum Beispiel durch Selbstauskunft, Kontoauszüge etc.
- Nachweis von Versicherungen
- Verträge von Fremdverbindlichkeiten (sofern vorhanden)