AGB- Zustimmung

Worum geht es?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam.

Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft: 

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Sonderbedingungen
  • das Preis- und Leistungsverzeichnis

Was ist jetzt zu tun?

Die neuen Vertragsbedingungen und eine Übersicht aller Änderungen haben Sie per Post erhalten oder in Ihr elektronisches Postfach im OnlineBanking eingestellt bekommen.

Bitte stimmen Sie bis zum 30.06.2022 den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonderbedingungen und dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis zu.

Das geht ganz bequem:

- Stimmen Sie mit einem Klick im OnlineBanking zu oder

- Scannen Sie den im Brief angegebenen QR-Code ein oder

- Senden Sie uns die im Brief beigelegte Vereinbarung unterschrieben zurück

  (z.B. per Post, per E-Mail, als Foto-Bild).

 

Die neuen Vereinbarungen gelten ab dem 01.07.2022.